Die Patienten- und Betreuungsvollmacht, ich als Vollmachtgeber entscheide selbst für mich „selbstbestimmend“. Kommt der Tag, an dem ich das nicht mehr kann, habe ich für mich bereits alles geregelt. Ohne Ängste in die Zukunft schauen.
Wir können hier viel schreiben, aber Ihre Gedanken und Wünsche können nur „SIE“ uns mitteilen.